Steht für die Landesteile Württemberg und Hohenzollern.
Flagge & Wappen Baden-Württemberg
Schwarz-goldene Landesflagge und Wappen mit drei schreitenden Löwen – Symbole des Südwest-Bundeslandes Baden-Württemberg.
Baden-Württemberg im Überblick
Baden-Württemberg führt seit der Verkündung seiner Landesverfassung am 11. November 1953 die Farben Schwarz und Gold als Landesfarben. Artikel 24 Absatz 1 der Verfassung legt diese Farben ausdrücklich fest, noch bevor das heutige Landeswappen entworfen wurde. Die Landesflagge aus zwei gleich großen Streifen darf von jeder Person geführt werden, ohne besondere Berechtigung.
Neben der einfachen Landesflagge gibt es die Landesdienstflagge, die zusätzlich das Landeswappen zeigt. Sie ist staatlichen und wappenführenden Stellen vorbehalten; Privatpersonen dürfen sie nicht verwenden. Seit November 2020 wird auf der Landesdienstflagge das große Landeswappen geführt, zuvor war es das kleine.
Das Landeswappen selbst zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen – ein Motiv, das auf das Wappen der Staufer und Herzöge von Schwaben zurückgeht. Je nach Anlass kommt eine kleine Version mit Blattkrone oder eine große Version mit historischer Krone und Schildhaltern (Hirsch und Greif) zum Einsatz. Die drei Löwen und die Farben Schwarz-Gold verbinden symbolisch die historischen Landesteile Württemberg, Hohenzollern und Baden, aus denen das heutige Bundesland 1952 entstand.
Die beiden Flaggen
Die Landesflagge besteht aus zwei gleich großen waagerechten Streifen in Schwarz (oben) und Gold (unten), im Seitenverhältnis 3:5. Sie ist in der Landesverfassung von 1953 festgelegt und darf von jedermann frei geführt werden.
Die Landesdienstflagge zeigt auf der schwarz-goldenen Landesflagge zusätzlich das Landeswappen; seit November 2020 wird dabei das große Landeswappen verwendet, zuvor war es das kleine. Sie darf nur von wappenführenden Stellen des Landes geführt werden, nicht von Privatpersonen, und kann auch als Hängefahne oder Banner ausgeführt sein.
Die Wappen von Baden-Württemberg
Das kleine Landeswappen zeigt im goldenen Schild drei schreitende schwarze Löwen mit roten Zungen, über dem Schild ruht eine Blattkrone (Volkskrone). Die Löwen gehen auf das Wappen der Staufer und Herzöge von Schwaben zurück. Diese vereinfachte Form wird in vielen amtlichen Zusammenhängen verwendet.
Das große Landeswappen zeigt denselben Schild mit den drei schwarzen Löwen auf Gold, darüber jedoch eine Krone mit Plaketten der historischen Wappen von Baden, Württemberg, Hohenzollern, Pfalz, Franken und Vorderösterreich. In der vollständigen Darstellung wird der Schild von einem goldenen Hirsch und einem goldenen, rot bewehrten Greif gehalten; auf der Landesdienstflagge entfallen diese Schildhalter. Es wird bei besonders repräsentativen Anlässen und seit 2020 auf der Landesdienstflagge geführt.
Herkunft der Farben Schwarz-Gold
Die Landesfarben Schwarz und Gold wurden nicht aus dem Landeswappen abgeleitet, sondern bereits vor dessen Gestaltung durch die Landesverfassung von 1953 festgelegt. Sie kombinieren Elemente der historischen Farben der Vorgängerländer: Schwarz-Rot aus Württemberg und Gelb-Rot aus Baden, wobei Rot in der heutigen Landesflagge keine Rolle mehr spielt.
Damit stehen die beiden Streifen der Flagge sinnbildlich für den Zusammenschluss der Landesteile Baden, Württemberg und Hohenzollern zum heutigen Bundesland.
Kleines und großes Wappen
Baden-Württemberg führt zwei offizielle Varianten seines Landeswappens. Das kleine Wappen zeigt die drei schwarzen Löwen auf Gold mit einer einfachen Blattkrone und wird häufig im Verwaltungsalltag verwendet.
Das große Wappen ergänzt dieselben Löwen um eine Krone mit Wappen-Plaketten der historischen Landesteile sowie, in vollständiger Darstellung, um die Schildhalter Hirsch und Greif. Seit November 2020 ist das große Wappen auf der Landesdienstflagge vorgeschrieben.
Wer darf Flagge und Wappen führen
Die einfache schwarz-goldene Landesflagge darf laut Landesverfassung von jeder Person frei geführt werden, etwa am eigenen Haus oder bei privaten Anlässen.
Die Landesdienstflagge mit dem Landeswappen sowie das Landeswappen selbst sind dagegen staatlichen und anderen gesetzlich bestimmten wappenführenden Stellen vorbehalten. Die unbefugte Nutzung kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Was bedeuten Schwarz und Gold?
Steht für den Landesteil Baden.